Rauchmelder
Der kleine Lebensretter - Rauchwarnmelder-Pflicht in Bayern
Sie sind meistens weiß, klein und unscheinbar. Dennoch können sie Leben retten:
Gemeint sind Rauchwarnmelder.
Etwa 200.000 Brände im Jahr gibt es in Deutschland und die Ursache ist in den meisten Fällen nicht nur Fahrlässigkeit. Technische Defekte lösen sehr häufig Brände aus! Die meisten Brandtoten sind zwischen 23.00 Uhr und 07.00 Uhr zu verzeichnen. Der Brandgeruch wird meistens gar nicht wahrgenommen, da der Geruchsinn des Menschen während des Schlafes nicht funktioniert. Die Folge ist eine Rauchvergiftung, die schwerwiegende Gesundheitsschäden nach sich ziehen kann und im schlimmsten Fall den Tod bedeutet.
Fast alle Brandtoten fallen nicht den Flammen zum Opfer, sondern 95% der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung.
Hier können Rauchwarnmelder durch das Aussenden eines grellen und lauten Alarmtones Menschenleben retten.
Eine bundesweit einheitliche gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmelder gibt es in Deutschland noch nicht. Allerdings haben fast alle Bundesländer mittlerweile eine Ausstattungspflicht (für Rauchwarnmelder).
In Bayern gilt die Ausstattungspflicht für Neubauten seit dem 1. Januar 2013.
Bei Bestandsgebäuden gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2017.
Rauchwarnmelder müssen in folgende Räume installiert werden.
- Kinderzimmer
- Schlafräume
- und Flure (die als Rettungswege für Aufenthaltsräume gelten)
In Deutschland dürfen außerdem nur noch Rauchwarnmelder verkauft werden, die der DIN EN 14604 entsprechen.
Die Mindestanforderungen, die ein Rauchwarnmelder erfüllen muss sind:
- Der Alarmton muss mindestens 85 dB/3m laut sein
- Mindestens 30 Tage vor Ende der Batterielebensdauer, muss ein wiederkehrendes Warnsignal einen nötigen Batteriewechsel anzeigen.
- Per Testknopf muss jederzeit eine Funktionsüberprüfung möglich sein.
- Das Eindringen des Rauches in den Rauchwarnmelder sollte von allen Seiten möglich sein.
- Um das Eindringen von Staub und Insekten zu vermeiden, sollten die Einlassöffnungen nicht größer als 1,3 mm sein.