Energieausweis
Die neue Energie-Einsparverordnung gibt vor, dass ab 2008 bei Neuvermietung und Verkauf von Gebäuden grundsätzlich vom Gebäudeeigentümer ein Energiepass vorgelegt werden muss.
Wer ein Haus kauft oder eine Wohnung mietet, der kann vom Hausbesitzer die Vorlage eines Gebäude-Energieausweises verlangen.
Hier ist dann u.a. abzulesen, wie hoch die zu erwartenden Energie- bzw. Nebenkosten des neuen Domizils sein werden.
Warum ein Energieausweis?
In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten dar. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist, anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten, der Energiebedarf meist eine unbekannte Größe!
Welche Informationen enthält der Energieausweis ?
1. Gesamtbewertung
Grafische Darstellung des gesamten Energiebedarfs eines Gebäudes.
2. Gebäude-Identifizierung
Allgemeine Gebäudedaten.
3. Äußere Gebäude-Indikation
Dämmstandards, Luftdichtheit, Anlagentechnik, regenerative Energien, Heizungsanlage, Rohrleitungen, Pumpen, Thermostatventile.
4. Energiebedarf
Der Energiebedarf informiert über die zu erwartenden Kosten, die für die Wärmeversorgung eines Gebäudes aufgewendet werden müssen.
5. Emissionswerte
Im Energiepass werden die Schadstoff -Emissionen angegeben, die als Maßstab der Umweltbelastung gelten.
6. Modernisierungs-Tipps
Hier finden Sie Informationen wie Sie Ihren Energiebedarf und somit die CO2-Emissionen verringern können, dadurch Betriebskosten senken und den Werterhalt bzw. die Wertsteigerung der Immobilie verwirklichen können.
Sie erhalten einen Energieausweis, der zehn Jahre gültig ist!
Welche Wohngebäude benötigen einen Bedarfsausweis?
Gebäude mit weniger als 5 Wohnungen deren Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt worden ist.(Gilt nicht, wenn die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 11.8.1977 bereits eingehalten werden).
Für alle anderen Gebäude reicht ein Verbrauchsausweis.